Fragen und Antworten

Im Folgenden haben wir die häufigsten Fragen und dazugehörigen Antworten aufgeführt. Gerne stehen unsere Mitarbeiter für Ihre Fragen auch persönlich zur Verfügung.

Wie kann ich einen Fonds erwerben?

Unsere Fonds sind über viele gängige Fonds-Plattformen oder Online-Broker erhältlich.

Muss ein Ausgabeaufschlag gezahlt werden?

Die BTG Pactual ManCo erhebt selbst keinen Ausgabeaufschlag. Sprechen Sie mit Ihrem Bankberater, ob dieser Ihnen einen Rabatt auf den Ausgabeaufschlag einräumen wird.

Fällt eine Vermittlungs- und Bestandsprovision an?

Das Anteilsgeschäft wird neben den Zahlstellen heutzutage hauptsächlich über Fondsplattformen und Direktbanken abgewickelt. Mit den bedeutendsten Fondsplattformen haben wir entsprechende Kooperationsverträge abgeschlossen. Diese regeln auch die Abrechnung von Bestandsvergütungen über die Plattformen, welche diese gemäß ihren Vereinbarungen an die Vermittler weiterreichen.

Gibt es eine Mindest-Investitionssumme?

Einige Anteilklassen der IP-Teilfonds sehen Mindesterstzeichnungsbeträge vor. Diese sind im Verkaufsprospekt bei den jeweiligen Teilfondsinformationen aufgeführt.

Welche Behörde führt die Aufsicht über die Fonds?

Der IP Fonds ist ein sogenannter EU-richtlinienkonformer Umbrellafonds mit mehreren rechtlich voneinander unabhängigen Teilfonds nach luxemburger Recht. Zuständige Finanzaufsichtsbehörde ist:

CSSF Commission de Surveillance du Secteur Financier
283, route d´Arlon
L-1150 Luxembourg
www.cssf.lu

Welche Fondsvarianten (offen / geschlossen) bietet die BTG Pactual ManCo an?

Alle Anteilklassen der IP-Teilfonds sind aktuell für den Anteilerwerb und die Anteilrücknahme offen und werden buchungstäglich (geschäftstäglich) im Rahmen der Annahmeschlusszeiten für Aufträge abgewickelt. Detailinformationen dazu finden Sie im aktuellen Verkaufsprospekt.

Sind steuerliche Auswirkungen durch den Sitz in Luxemburg zu erwarten?

Alle Fonds sind steuertransparent. Durch das seit Januar 2018 geltende neue  Investsteuergesetz in Deutschland werden ausländische und inländische Fonds zukünftig steuerlich gleich behandelt. Die persönliche Situation eines Anlegers ist jedoch maßgeblich für die steuerliche Behandlung und Einordnung der Fondserträge. Nur die Finanzbehörde selbst oder ein Steuerberater kann Ihnen diesbezüglich verlässliche Auskünfte geben.

Wie kann ich die Kundenberatung erreichen?

Am besten erreichen Sie uns über das Kontaktformular unserer Internetseite. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.